RECHTSGEBIETE

rechtsgebiete

RECHTSGEBIETE Familienrecht

Bereits im Jahre 2001 hat mich die Rechtsanwaltskammer ermächtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.

Seither bin ich nahezu ausschließlich auf dem Rechtsgebiet des Familienrechts tätig.

Durch meine langjährige Erfahrung ist eine kompetente und einfühlsame Beratung und Vertretung gewährleistet.

Mir ist besonders wichtig, auf eine frühzeitige Involvierung eines Fachanwaltes für Familienrecht hinzuweisen, in Scheidungsangelegenheiten möglichst noch vor Einleitung einer Trennung. So lassen sich Entscheidungen rechtzeitig treffen, die für die spätere Auseinandersetzung der Eheleute erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Zum Familienrecht gehören folgende Teilgebiete:

  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Nebengüterrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Abstammungssachen
  • Ehewohnungsangelegenheiten
  • Haushaltsauseinandersetzung
  • Sonstige Familiensachen